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Im
Schadensfall
Ist ein
Schadensfall aufgetreten, so sollten Sie diesen inerhalb von 3 Tagen bei
uns melden.
Schäden wie z.B. Wildschaden, Parkschaden, Personenverletzung, Diebstahl,
Einbruch oder Beraubung, sind unverzüglich bei der zuständigen
Behörde anzuzeigen, denn später muss die Anzeige gegenüber der Versicherung
nachgewiesen werden!
Es ist ratsam Belege bezüglich des Schadens (Rechnungen) oder des Schadenshergangs
sorgfältig zu sammeln und möglichst vollständig bei uns, mit der Schadensmeldung,
abzugeben.
Fertigen Sie für sich - für den Fall des Verlusts der Originalbelege -
Kopien an!
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