Im Schadensfall

Ist ein Schadensfall aufgetreten, so sollten Sie diesen inerhalb von 3 Tagen bei uns melden.

Schäden wie z.B. Wildschaden, Parkschaden, Personenverletzung, Diebstahl, Einbruch oder Beraubung, sind unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, denn später muss die Anzeige gegenüber der Versicherung nachgewiesen werden!

Es ist ratsam Belege bezüglich des Schadens (Rechnungen) oder des Schadenshergangs sorgfältig zu sammeln und möglichst vollständig bei uns, mit der Schadensmeldung, abzugeben.

Fertigen Sie für sich - für den Fall des Verlusts der Originalbelege - Kopien an!