KFZ-Zulassungsstelle in Kirchdorf an der Krems in Oberösterreich: Anmelden, versichern und gleich wieder wegfahren!

In der TVM-Zentrale befindet sich auch unsere KFZ-Zulassungsstelle in Kooperation mit der Garanta Versicherung.

Zulassung

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Michael Feldmann

Kathrin Reider

Sachbearbeiterin in KFZ Zulassungen

Jacqueline Pühringer

Jacqueline Pühringer

 Sachbearbeiterin KFZ-Zulassungen

 

Tel: 07582 / 61111-10
Fax: 07582 / 61111 - 18
E-Mail: j.puehringer[at]tvm.at
office[at]tvm.at

Anna-Lena Bachmayr

Anna-Lena Bachmayr

 Sachbearbeiter KFZ-Zulassungen

 

Tel: 07582 / 61111-21
Fax: 07582 / 61111 - 18
E-Mail: bachmayr[at]tvm.at

Michael Feldmann

Michael Feldmann

 Sachbearbeiter KFZ-Zulassungen

 

Tel: 07582 / 61111
Fax: 07582 / 61111 - 18
Mobil: 0664 / 38 69 257
E-Mail: feldmann[at]tvm.at

Der Standort, Kontakt und die Öffnungszeiten:
Brunnenweg 1
4560 Kirchdorf/Krems

07582 61 111 23
zlkirchdorf@garanta.at

 

Wir haben Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 13 Uhr für Sie geöffnet, am Nachmittag gern nach Vereinbarung!

Ihre KFZ-Zulassungsstelle mit Anmeldungen für die Bezirke

  • Kirchdorf (KI)
  • Gmunden (GM)
  • Linz (L)
  • Linz-Land (LL)
  • Steyr-Land (SE)
  • Wels-Land (WL)
  • Wels (WE)
  • Vöcklabruck (VB)
  • Steyr (SR)
  • Urfahr-Umgebung (UU)

Sie erhalten auch Wunschkennzeichen oder können Ihr Kennzeichen hinterlegen bzw. wieder ausfolgen lassen. Da die Bezahlung in bar oder per Bankomat erfolgt, entfallen Bank- oder Postweg und anfallende Gebühren.

jetzt anrufen

Diese Unterlagen benötigen Sie für die An- und Abmeldung Ihres PKWs:

Bei Neuanmeldung:

  • Versicherungsbestätigung – erhalten Sie von TVM
  • Typenschein/Einzelgenehmigung
  • Vollmacht
  • Kaufvertrag
  • Prüfbefund

Bei der Abmeldung:

  • Vollmacht
  • Typenschein
  • Zulassungsscheine – Teil 1 und 2
  • Kennzeichen

Bei einer Ummeldung oder Fahrzeugwechsel:

  • Versicherungsbestätigung – erhalten Sie von TVM
  • Typenschein/Einzelgenehmigung – vom neuen und alten KFZ
  • Zulassungsscheine Teil 1 und 2 – vom neuen KFZ, wenn es bereits einmal angemeldet war
  • Zulassungsscheine vom alten KFZ – Teil 1 und 2
  • Kaufvertrag für Ihr neues KFZ
  • Prüfbefund – wenn die Überprüfung bereits fällig war
  • Vollmacht bei Firmenwagen und zusätzlich den Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein

Bei einem Leasing benötigen Sie zusätzlich eine Benutzungsüberlassungserklärung von der Leasingfirma.

Bleiben Sie mobil und kommen Sie zur KFZ-Zulassungsstelle in Kirchdorf an der Krems in Oberösterreich! Wir bieten unkompliziertes Anmelden, Abmelden oder Ummelden Ihres Fahrzeuges! Wir haben Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 13 Uhr für Sie geöffnet, nach Vereinbarung unter 07582 / 61 111 – 23 auch nachmittags.

Was im Schadensfall zu tun ist:

Melden Sie sich innerhalb von drei Tagen bei uns, wenn ein Schadenfall aufgetreten ist!

Hier geht´s zum Onlineformular